Kommentar zum § 1 KFG 1967

Dart1976 am 17.05.2021

Elektrisch angetriebene Fahrräder Tempo 30 km/h statt 25 km/h

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Im Ortsgebiet in einer 30 km/h Zone, sollten Fahrräder die gleiche Geschwindigkeit, wie andere Fahrzeuge fahren können. Normale Fahrräder können dort mit Autos gleichziehen, E-Bikes wegen der Begrenzung und des höheren Gewichtes nicht. Autofahrer neigen zu Überholen, wegen einem Unterschied von weniger als 5 Km/h (Tacho Toleranz). Dies stellt eine ungerechtfertigte Gefährdung für E-Fahrradfahrer dar.

 


§ 1 KFG 1967 | 1. Version | 838 Aufrufe | 17.05.21
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Dart1976
Zitiervorschlag: Dart1976 in jusline.at, KFG 1967, § 1, 17.05.2021
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