Kommentar zum § 18b AVRAG

Kat1989 am 02.09.2020

versorgungskritische Bereiche?

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Gab es eine frühere Fassung in dem ausdrücklich versorgungskritische Bereiche ausgenommen waren? Lt. Medienberichten dürfe es das gegeben haben, im Text kann ich jedoch nichts finden. Kann jemand helfen?


§ 18b AVRAG | 1. Version | 676 Aufrufe | 02.09.20
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Kat1989
Zitiervorschlag: Kat1989 in jusline.at, AVRAG, § 18b, 02.09.2020
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