Denn dies besagt, das jeder Fernseher mit eingebauten Tuner als Empfangsgerät zählt, was aber absolut nicht stimmt, da in Österreich ein Empfang ausschließlich mittels DVB-T2 Tuner möglich ist. Die GIS jedoch generell für alle Geräte mit Tuner, auch wenn sie keinen DVB-T2 Tuner haben und somit nichts empfangen können die Besitzer solcher Geräte in die Anmeldepflicht nimmt und somit dritte bereichert werden. Hier müsste das Gesetz soweit abgeändert werden, das prinzipiell DVB-T2 taugliche Geräte anmeldepflichtig sind.