Kommentar zum § 879 ABGB

freddy10 am 10.03.2020

Ist dann das österreichische Rundfunkgebührengesetz nicht ebenfalls Sittenwidrig?

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Denn dies besagt, das jeder Fernseher mit eingebauten Tuner als Empfangsgerät zählt, was aber absolut nicht stimmt, da in Österreich ein Empfang ausschließlich mittels DVB-T2 Tuner möglich ist. Die GIS jedoch generell für alle Geräte mit Tuner, auch wenn sie keinen DVB-T2 Tuner haben und somit nichts empfangen können die Besitzer solcher Geräte in die Anmeldepflicht nimmt und somit dritte bereichert werden. Hier müsste das Gesetz soweit abgeändert werden, das prinzipiell DVB-T2 taugliche Geräte anmeldepflichtig sind.


§ 879 ABGB | 1. Version | 1678 Aufrufe | 10.03.20
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: freddy10
Zitiervorschlag: freddy10 in jusline.at, ABGB, § 879, 10.03.2020
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