Unterliegt eine Dachgeschosswohnung (Baubewilligung leider vor 31.12.2001, Fertiggestellung 2006), welche auf einem Gründerzeithaus (Baujahr ca. 1900) errichtet wurde, dem angemessenen Mietzins oder dem Richtwertmietzins?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!