Gem. Art. 6 der "Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge", ABl L 171 vom 29.6.2007, haben Hersteller/Importeure die erforderlichen technischen Informationen für Instandsetzung und Reparatur auch unabhängigen Marktteilnehmern, damit auch gekündigten Vertragshändlern (Vertragswerkstätten), zur Verfügung zu stellen.