...ihres Dienstes als öffentliche Wache anzusehen. Sie genießen den besonderen Schutz, den das Strafgesetzbuch Beamten einräumt § 74 StGB. Sie sind ermächtigt, Personen, die sie bei einem verbotenen Eingriff gemäß den §§ 5, 6 und 7 betreten, zum Zwecke der... mehr lesen...
...Verletzungen amtlicher Verschlüsse der im Abs. 1 Z 2 genannten Art bilden nur insoweit eine Verwaltungsübertretung, als die Tat nicht nach § 272 StGB zu bestrafen ist.4 Zur Strafverfolgung ist die Bezirksverwaltungsbehörde berufen.5 Geldstrafen fließen bei Landesabgaben dem Land, bei... mehr lesen...
...bestellt werden. Ihre Bestellung ist zu befristen. Die Organe gelten für die Dauer ihrer Bestellung als Beamte im Sinne des § 74 Z 4 StGB; sie haben das Statistikgeheimnis gemäß § 3 zu wahren.2 Bei Wegfall der Eignung oder dem Auftreten von Ausschlussgründen ist die... mehr lesen...
...Personen, deren Anhaltung oder vorläufige Anhaltung in einer Krankenanstalt oder Abteilung für Psychiatrie gemäß § 21 Abs 1 StGB, §§ 71 Abs 3 und 167a StVG oder § 429 Abs 4 StPO angeordnet... mehr lesen...
...letztzitierten erhalten haben:1.Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl Nr 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 20/2009.2.Strafgesetzbuch - StGB, BGBl Nr 60/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr... mehr lesen...
...Verschlüsse gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 bilden nur dann eine Verwaltungsübertretung, wenn die Handlung nicht nach § 272 StGB zu bestrafen ist.4 Die in den Abgabenvorschriften enthaltenen weiteren Strafbestimmungen bleiben... mehr lesen...
...übersteigt odercdie Verurteilung auch oder ausschließlich wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses§ 212 StGB erfolgt... mehr lesen...
...BGBI Nr 189/1955; Gesetz BGBI I Nr 187/2013;2.Gebührenanspruchsgesetz – GebAG, BGBI Nr 136/1975; Gesetz BGBI I Nr 190/2013;3.Strafgesetzbuch – StGB, BGBI Nr 60/1974; Gesetz BGBI I Nr 134/2013;4.Strafprozessordnung 1975 – StPO, BGBI Nr 631; Gesetz BGBI I Nr 116/2013;5.Unvereinbarkeits- und... mehr lesen...
...mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft.2 Bei Vorliegen mehrerer besonderer Erschwerungsgründe § 19 Abs 2 VStG iVm § 33 StGB können Geldstrafen bis zu 36.500 € verhängt werden. Als Erschwerungsgründe gelten jedenfalls auch nicht wieder gutzumachende... mehr lesen...
...erworben haben.2 Von der Verleihung sind Personen ausgeschlossen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vergehens nach den §§ 180 bis 183 StGB, BGBl Nr 60/1974 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 106/2014, gerichtlich verurteilt worden... mehr lesen...