Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 18.12.2024

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 (St-LAG) aktualisiert


§ 12 St-LAG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2003 in Kraft.(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.(3) Die Änderung des § 9 Abs. 1 durch die Novelle ... mehr lesen...


§ 10 St-LAG Verweise

Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 34/2011, LGBl. Nr. 118/2015 mehr lesen...


§ 9 St-LAG Strafbestimmungen

(1) Unbeschadet der Strafbestimmungen des Steiermärkischen Abgabengesetzes, LGBl. Nr. 12/2010, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig, wera)die Anmeldung nach § 2 nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt oderb)die Beobachtung und Überprüfung von Veranstaltungen gemäß § 8 verweigert.(2) Ver... mehr lesen...


§ 4 St-LAG Ausmaß

(1) Die Gemeinde ist ermächtigt, die Höhe der Abgabe in Prozentsätzen des Eintrittsgeldes bis zum Höchstausmaß von 25 Prozent, bei Filmvorführungen bis zum Höchstausmaß von 10 Prozent festzusetzen. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage haben die Umsatzsteuer und die Lustbarkeitsabgabe außer ... mehr lesen...


§ 1 St-LAG Abgabegegenstand

(1) Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung (Lustbarkeitsabgabeordnung) von den Veranstaltungen eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben.(2) Veranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind1.Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 10 bis 12 und Z. 15 des Steiermärkischen Veranstaltungsges... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.12.24
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