Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 13.12.2024

Gesetze 1-2 von 2

25 Paragrafen zu Gemeindewahlordnung 2009 (GWO) aktualisiert


Anl. 6 GWO

Anlage 6zu § 71Anlage 6zu Paragraph 71,(Anm.: Der Amtliche Stimmzettel ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Der Amtliche Stimmzettel ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Landesgesetzblatt... mehr lesen...


Anl. 5 GWO

Anlage 5zu § 58 (1)Anlage 5zu Paragraph 58, (1)(Anm.: Das Abstimmungsverzeichnis ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Das Abstimmungsverzeichnis ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Lande... mehr lesen...


Anl. 4 GWO

Anlage 4zu § 56 (1)Anlage 4zu Paragraph 56, (1)(Anm.: Der Eintrittsschein ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Der Eintrittsschein ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Landesgesetzblatt N... mehr lesen...


Anl. 3 GWO

Anlage 3zu § 42 (2)Anlage 3zu Paragraph 42, (2)(Anm.: Die Unterstützungserklärung ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Unterstützungserklärung ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Lan... mehr lesen...


Anl. 2 GWO

Wahlkarte (Vorderseite), Wahlkarte (Rückseite), § 39 Abs. 3(Anm.: Die Wahlkarte ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Wahlkarte ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2010, LGBl. Nr. 98/2014, LGBl. Nr. 16/2024, LGBl. Nr. 99/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt... mehr lesen...


Anl. 1 GWO

Anlage 1zu § 25Anlage 1zu Paragraph 25,(Anm.: Das Wählerverzeichnis ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Das Wählerverzeichnis ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2010, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 1... mehr lesen...


§ 101 GWO

(1)Absatz einsDie Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 8 Abs. 4 erster Satz, der §§ 13 und 15 Abs. 3, des § 16 Abs. 4 und 5, § 18 Abs. 1, § 25 Abs. 4 zweiter Satz, § 28 Abs. 3, der Überschrift des § 30, des § 30 Abs.  1, § 34 Abs. 2 zweiter Satz, § 35 Abs. 3, § 39 Abs. 1, § 39 Abs. 4, § 40 A... mehr lesen...


§ 95 GWO Fristen

(1) Der Beginn und Lauf einer in diesem Gesetz vorgesehenen Frist wird durch Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht behindert. Das Gleiche gilt für Samstage und den Karfreitag. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so haben die mit de... mehr lesen...


§ 90 GWO (weggefallen)

§ 90 GWO seit 29.01.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 86 GWO

(1)Absatz einsDer zustellungsbevollmächtigten Person jeder wahlwerbenden Partei steht es frei, gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Gemeindewahlbehörde binnen drei Tagen und wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens binnen zwei Wochen vom Ablauf des ersten Kundmachungstages an ... mehr lesen...


§ 83 GWO

(1) Die auf eine wahlwerbende Partei gemäß § 82 entfallenden Mandate werden den wahlwerbenden Personen dieser Partei nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zugewiesen.(2) Die zu vergebenden Mandate sind den wahlwerbenden Personen in der Reihenfolge zuzuweisen, in der sie auf der Parteiliste ange... mehr lesen...


§ 82 GWO

(1) Die zu vergebenden Gemeinderatssitze werden auf die Parteilisten mittels der Wahlzahl verteilt.(2) Die Wahlzahl wird wie folgt berechnet: Die Parteisummen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede dieser Summen wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, ... mehr lesen...


§ 80 GWO

(1) Die Ermittlung des Gesamtergebnisses der Gemeinderatswahl obliegt der Gemeindewahlbehörde.(2) Soweit die Gemeindewahlbehörde nicht selbst als Sprengelwahlbehörde tätig war, hat sie die ihr von den Sprengelwahlbehörden gemäß § 77 Abs. 8 bekannt gegebenen Ergebnisse für den gesamten Bereich der... mehr lesen...


§ 79 GWO

(1)Absatz einsDie Wahlbehörde hat hierauf den Wahlvorgang und das örtliche Wahlergebnis in einer Niederschrift zu beurkunden.(2)Absatz 2Die Niederschrift hat mindestens zu enthalten: 1.Ziffer einsDie Bezeichnung der Wahlbehörde, des Wahlortes (Gemeinde, zugehöriger politischer Bezirk, Wahlsprenge... mehr lesen...


§ 76 GWO

(1)Absatz einsDie einzubeziehenden ungeöffneten Wahlkarten sind unter Anschluss einer Kopie der Niederschrift (§ 55 Abs. 6) am Wahltag an die zur Auswertung zuständige Wahlbehörde oder zuständigen Wahlbehörden versiegelt zu übergeben. Eine Versiegelung ist nicht notwendig, soweit die Gemeindewahl... mehr lesen...


§ 73 GWO Vergabe von Vorzugsstimmen

(1) Die wählende Person kann in dem auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum den Namen einer wahlwerbenden Person der von ihr gewählten Parteiliste eintragen. Die Eintragung ist gültig, wenn aus ihr eindeutig hervorgeht, welche wahlwerbende Person der gewählten Partei die wäh... mehr lesen...


§ 72 GWO Gültige Ausfüllung

(1) Zur Stimmabgabe darf nur der gleichzeitig mit dem Wahlkuvert der wählenden Person übergebene amtliche Stimmzettel verwendet werden.(2) Der Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Parteiliste die wählende Person wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn d... mehr lesen...


§ 70 GWO (weggefallen)

§ 70 GWO seit 29.01.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 GWO

(1)Absatz einsDer/Dem Vorsitzenden der besonderen Wahlbehörden ist am Wahltag ein Verzeichnis der wählenden Personen, die von der besonderen Wahlbehörde aufzusuchen sind, auszufolgen. Aus diesem Verzeichnis hat die Nummer des Wählerverzeichnisses, der Familienname und Vorname sowie das Geburtsjah... mehr lesen...


§ 59 GWO

(1)Absatz einsFür die wählenden Personen sind blaue undurchsichtige Wahlkuverts zu verwenden.(2)Absatz 2Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten. Die Übertretung dieses Verbotes ist, wenn darin keine strenger zu bestrafende Handlung gelegen ist, von der... mehr lesen...


§ 56 GWO

(1)Absatz einsIn jedes Wahllokal und in jede besondere Wahlbehörde können von jeder wahlwerbenden Partei, deren Wahlvorschlag veröffentlicht wurde, eine Wahlzeugin/ein Wahlzeuge, die/der abgesehen vom Hauptwohnsitz in der Gemeinde die Voraussetzungen des § 22 erfüllt, zu jeder Wahlbehörde entsend... mehr lesen...


§ 55 GWO

(1)Absatz einsDas Wahlrecht kann von denjenigen wählenden Personen, denen entsprechend § 38 und § 39 Wahlkarten ausgestellt wurden, auch im Weg der Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Gemeindewahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl). Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann u... mehr lesen...


§ 52 GWO

(1)Absatz einsIn jedem Wahllokal muss mindestens eine Wahlzelle sein. Um eine raschere Abfertigung der wählenden Personen zu ermöglichen, können für eine Wahlbehörde auch mehrere Wahlzellen aufgestellt werden, soweit die Überwachung der Wahlhandlung durch die Wahlbehörde dadurch nicht gefährdet w... mehr lesen...


§ 50 GWO

(1)Absatz einsJede Gemeinde ist Wahlort.(2)Absatz 2In Gemeinden, die am Wahltag in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist für jeden Wahlsprengel in der Regel innerhalb desselben ein Wahllokal zu bestimmen. Das Wahllokal kann aber auch in ein außerhalb des Wahlsprengels liegendes Gebäude verlegt werden... mehr lesen...


§ 49 GWO

(1)Absatz einsSpätestens am 31. Tag vor dem Wahltag hat die Gemeindewahlbehörde die Gemeindewahlvorschläge abzuschließen, ferner, falls eine Parteiliste mehr als doppelt so viele wahlwerbende Personen enthält, als Gemeinderäte zu wählen sind, die überzähligen wahlwerbenden Personen zu streichen u... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.12.24

4 Paragrafen zu Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) aktualisiert


§ 3 StBHG-RSVO

(1)Absatz einsDer Richtwert für den vertretbaren Wohnungsaufwand beträgt 356 Euro. Diesen erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte.(2)Absatz 2Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft erhalten die Unterstützung gemäß Abs. 1 entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsaufwand.Unterstützte in... mehr lesen...


§ 2 StBHG-RSVO

In den Monaten Februar und August erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte zur Abdeckung der Energiekosten einen Betrag in der Höhe von 67 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 182/2013, LGBl. Nr. 136/2014, LGBl. Nr. 97/2018, LGBl. Nr. 106/2019, LGBl. Nr. 94/2020, LGBl. Nr. 114/20... mehr lesen...


§ 1 StBHG-RSVO

(1)Absatz einsDie Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:1.Ziffer eins2.Ziffer 2alleinstehend Unterstützte gemäß Z 1, die Familienbeihilfe beziehenalleinstehend Unterstützte gemäß Ziffer eins,, die Familienbeihilfe beziehen595 Euro3.Ziffer 3Hauptunterstützte oder Unterstützte i... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.12.24
Gesetze 1-2 von 2