Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 12.12.2024

Gesetze 1-5 von 5

5 Paragrafen zu NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung (NÖ LMKGVO 2010) aktualisiert


§ 7 NÖ LMKGVO 2010

(1)Absatz einsDie Höhe der Entschädigung für ein gemäß § 24 Abs. 4 und 5 LMSVG beauftragtes Aufsichtsorgan, für dessen Tätigkeit Gebühren nach der LMSVG-Kontrollgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 361/2007 in der Fassung BGBl. II Nr. 394/2022, zur Anwendung kommen, beträgt jeDie Höhe der Entschädigu... mehr lesen...


§ 6 NÖ LMKGVO 2010

(1)Absatz einsDie Höhe der Entschädigung für ein gemäß § 24 Abs. 4 und 5 LMSVG beauftragtes Aufsichtsorgan, für dessen Tätigkeit Gebühren nach dieser Verordnung zur Anwendung kommen, beträgt jeDie Höhe der Entschädigung für ein gemäß Paragraph 24, Absatz 4 und 5 LMSVG beauftragtes Aufsichtsorgan,... mehr lesen...


§ 4 NÖ LMKGVO 2010

(1)Absatz einsDie Gebühren für Tätigkeiten gemäß §§ 2 und 3 erhöhen sich wie folgt (Sonderzeitenzuschläge): anDie Gebühren für Tätigkeiten gemäß Paragraphen 2 und 3 erhöhen sich wie folgt (Sonderzeitenzuschläge): an1.Ziffer einsSamstagen außerhalb der in § 3 Abs. 3 Z 1 NÖ LMKGG angeführten Uhrzei... mehr lesen...


§ 3 NÖ LMKGVO 2010

(1)Absatz einsWerden von einem amtlichen Untersucher bzw. einer amtlichen Untersucherin in einem Betrieb in einem Zuge mehrere zu vergebührende Tätigkeiten gemäß § 2 durchgeführt, ist der gesamte Zeitaufwand aller Tätigkeiten der Gebührenberechnung zu Grunde zu legen.Werden von einem amtlichen Un... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.12.24

16 Paragrafen zu NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBDG) aktualisiert


§ 131 NÖ LBDG

(1) Den Bediensteten gebührt für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort, Telearbeitsplatz, Sammelplatz oder Einsatzort und zurück ein täglicher Fahrtkostenzuschuss für eine Wegstrecke von mehr als 13 Kilometern; an Tagen mit dienstlich veranlasster Vermehrung solcher Fahrten gebührt der Fahrtkostenzus... mehr lesen...


§ 109 NÖ LBDG

(1) Die Reisezulage umfasst die Tagesgebühr und die Nächtigungsgebühr. Aus der Nächtigungsgebühr sind auch die Tourismusabgaben zu bestreiten.(2) Die Tagesgebühr beträgt € 26,40.(3) Die Nächtigungsgebühr beträgt € 15,00.(4) Wenn Bedienstete nachweisen, dass die tatsächlichen, unvermeidbaren Ausla... mehr lesen...


§ 102 NÖ LBDG

(1)Absatz einsBei Dienstreisen außerhalb der Länder Niederösterreich und Wien erhalten die Bediensteten als Reisekostenvergütung die notwendigen Reisekosten für ein Massenbeförderungsmittel. Diese Reisekosten werden auch bei Dienstreisen in Niederösterreich und Wien ersetzt, wenn die Bediensteten... mehr lesen...


§ 101 NÖ LBDG

(1) Bei Dienstreisen innerhalb der Länder Niederösterreich und Wien erhalten die Bediensteten für die Benützung eines privaten Kraftfahrzeuges als Reisekostenvergütung für jeden begonnenen Kilometer ein Kilometergeld.(2) Die Länge der zurückgelegten Reisestrecke ist an Hand eines handelsüblichen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.12.24

3 Paragrafen zu Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StWUG-DVO (StWUG-DVO) aktualisiert


§ 5 StWUG-DVO

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt1.Ziffer eins171,60Ziffer 171 ,, 60Euro2.Ziffer 2für zwei Personen214,50Ziffer 214 ,, 50Euro3.Ziffer 3für drei Personen231,66Ziffer 231 ,, 66Euro4.Ziffer 4für vier Personen248,82Ziffer 248 ,, 82Euro5.Ziffer 5für fünf Personen257,40Ziffer 257 ,, 40Euro6.Ziffer... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.12.24
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