Niederschrift über die Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin, über die Ergänzungswahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates), sowie von Mitgliedern des Prüfungsausschusses(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert) Anmer... mehr lesen...
Niederschrift über die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder derVizebürgermeisterin, der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates) sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses in der konstituierenden Sitzung(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert) Anm... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 22.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 66/2024 § 0 gültig von 15.03.1995 bis 21.11.2024 mehr lesen...
(1)Absatz einsVerweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Ziffer einsBundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von... mehr lesen...