Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 15.11.2024

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7 Paragrafen zu Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler (TEG 2012) aktualisiert


§ 86 TEG 2012 Umsetzung von Unionsrecht

(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:a)Litera aRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132... mehr lesen...


§ 85 TEG 2012 Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...


§ 24 TEG 2012 Anzeige, Instandhaltung

(1)Absatz einsEine Anzeige nach § 7 ist bei der Behörde schriftlich einzubringen. Der Anzeige sind alle zur Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nach diesem Gesetz erforderlichen Unterlagen bei physischer Einbringung in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. Jedenfalls sind anzuschließen:Ei... mehr lesen...


§ 9a TEG 2012 Besondere Verfahrensbestimmungen für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie, Anlaufstelle

(1)Absatz einsZur Beratung und Unterstützung von Antragstellern zur Erlangung der erforderlichen Bewilligung für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird im Amt der Tiroler Landesregierung eine Anlaufstelle im Sinn des Art. 16 Abs. 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 eing... mehr lesen...


§ 7a TEG 2012 Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie

(1)Absatz einsDas Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erstreckt sich auf alle behördlichen Stufen von der Bestätigung der Vollständigkeit nach Abs. 2 bis zur Mitteilung der endgültigen Entscheidung über das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens durch die Behörde und... mehr lesen...


§ 5 TEG 2012 Allgemeine Erfordernisse, Energieeffizienz an erster Stelle, Kosten-Nutzen-Analyse

(1)Absatz einsStromerzeugungsanlagen, elektrische Leitungsanlagen, Umwandlungs- und Energiespeicheranlagen sind unbeschadet sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften in allen ihren Teilen so zu errichten, zu ändern, zu betreiben, instand zu halten und instand zu setzen, dass siea)Liter... mehr lesen...


§ 1 TEG 2012 Geltungsbereich, Ziele

(1)Absatz einsDieses Gesetz gilt füra)Litera adie Erzeugung, die Umwandlung, die Speicherung, die Übertragung und die Verteilung von Elektrizität und die Versorgung mit Elektrizität undb)Litera bdie Organisation der Elektrizitätswirtschaft, soweit in den Abs. 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.d... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.11.24
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