Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 18.10.2024

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete (Oö. KFLG) aktualisiert


§ 73 Oö. KFLG

(1)Absatz einsDer Jahresvoranschlag und allfällige Nachtragsvoranschläge sowie der Rechnungsabschluss sind nach Beschlussfassung durch das zuständige Organ der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen.(2)Absatz 2Jede Veränderung im Bestand von Liegenschaften, insbesondere die Erwerbung, Belastu... mehr lesen...


§ 69 Oö. KFLG

(1)Absatz einsDie KFL ist berechtigt, Anstalten, Betriebe und sonstige Einrichtungen, die der Kranken- und Unfallfürsorge für die oö. Landesbediensteten dienen, zu errichten und zu führen. (Anm: LGBl.Nr. 93/2009)Die KFL ist berechtigt, Anstalten, Betriebe und sonstige Einrichtungen, die der Krank... mehr lesen...


§ 52 Oö. KFLG

(1)Absatz einsDie Satzung der KFL hat insbesondere folgende Regelungen zu enthalten:1.Ziffer einsArt und Ausmaß von Leistungen;2.Ziffer 2die Höhe der Kostenbeiträge der Mitglieder zu den Leistungen (Selbstbehalt);3.Ziffer 3das Verhalten der Mitglieder und ihrer Angehörigen im Leistungsfall;4.Ziff... mehr lesen...


§ 47 Oö. KFLG

(1)Absatz einsDer Kostenbeitrag (Selbstbehalt) gemäß § 14 Abs. 2 ist dem Mitglied von der KFL vorzuschreiben und zwei Wochen nach Zustellung der Vorschreibung fällig.Der Kostenbeitrag (Selbstbehalt) gemäß Paragraph 14, Absatz 2, ist dem Mitglied von der KFL vorzuschreiben und zwei Wochen nach Zus... mehr lesen...


§ 41 Oö. KFLG

(1)Absatz einsDie Mittel zur Bestreitung der Aufwendungen in der Unfallfürsorge werden, soweit sie nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt sind, durch Beiträge des Landes Oberösterreich aufgebracht.(2)Absatz 2Für die Beitragsgrundlage ist § 18 Abs. 3 Z 1, 3 und 4 sowie § 18a sinngemäß anzuwenden, ... mehr lesen...


§ 8 Oö. KFLG

(1)Absatz einsAls Angehörige des Mitglieds gelten, soweit sie nicht selbst Mitglieder der KFL sind:1.Ziffer einsdie Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner;2.Ziffer 2die Kinder und die Wahlkinder;3.Ziffer 3Entfallen4.Ziffer 4Entfallen5.Ziffer 5die... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.10.24
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