Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 06.07.2024

Gesetze 1-5 von 5

2 Paragrafen zu Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) aktualisiert


§ 34 AuslBG Wirksamkeitsbeginn

(1)Absatz eins§ 32 Abs. 1 tritt mit 1. August 1990, die übrigen Bestimmungen (Anm.: in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990) treten mit 1. Oktober 1990 in Kraft.Paragraph 32, Absatz eins, tritt mit 1. August 1990, die übrigen Bestimmungen Anmerkung, in der Fassung des Bundesgesetzes... mehr lesen...


§ 20e AuslBG Rot-Weiß-Rot – Karte plus

(1)Absatz einsVor Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (§ 41a Abs. 1, 2, 7 und 7b, § 47 Abs. 4 NAG) hat im Falle der Z 1 und Z 4 die nach dem Wohnsitz des Ausländers oder der Ausländerin, im Falle der Z 2 und 3 die nach dem Betriebssitz des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zuständige re... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.07.24

4 Paragrafen zu Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) aktualisiert


§ 40 MSchG

(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs. 4, 6 und 7, 4 Abs. 2 Z 2, 4, 9 und 10, 4 Abs. 5 und 6, 5 Abs. 1 und 5, 8, 10 Abs. 4 und 6, 10a, 11, 12, 14 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 2, 15c Abs. 2 bis 6, 15d Abs. 1, 19, 21, 22, 23 Abs. 2, 24, 25, 27, 29 Abs. 1, 35, 36, 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 Z 4 lit. c und 38a sowie der Ent... mehr lesen...


§ 15f MSchG Sonstige gemeinsame Vorschriften zur Karenz

(1)Absatz einsDie Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes 1988 in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen ... mehr lesen...


§ 14 MSchG Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

(1)Absatz einsMacht die Anwendung des § 2b, des § 4, des § 4a, des § 5 Abs. 3 und 4 oder des § 6, soweit § 10a Abs. 3 nicht anderes bestimmt, eine Änderung der Beschäftigung im Betrieb erforderlich, so hat die Dienstnehmerin Anspruch auf das Entgelt, das dem Durchschnittsverdienst gleichkommt, de... mehr lesen...


§ 3 MSchG Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

(1)Absatz einsWerdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Achtwochenfrist) nicht beschäftigt werden.(2)Absatz 2Die Achtwochenfrist (Abs. 1) ist auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses zu berechnen. Erfolgt die Entbindung früher oder später als im Zeugnis ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.07.24

7 Paragrafen zu Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) aktualisiert


Art. 7 § 79 AlVG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 14 Abs. 7, § 18 Abs. 8, § 31a Abs. 10 bis 12, § 40a erster Satz und § 60 Abs. 2 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 14, Absatz 7,, Paragraph 18, Absatz 8,, Paragraph 31 a, Absatz 10 bis 12, Paragraph 40 a, erster... mehr lesen...


Art. 3 § 55 AlVG Mitwirkung der Gemeinden

(1)Absatz einsDie Gemeinden sind auf Verlangen der Landesgeschäftsstelle verpflichtet, bei der Geltendmachung des Anspruches, bei der Kontrollmeldung und bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes mitzuwirken.(2)Absatz 2Den Gemeinden kann der ihnen aus der Mitwirkung nach Abs. 1 erwachsende Verwal... mehr lesen...


Art. 3 § 46 AlVG Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld

(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle persönlich geltend zu machen. Für die Geltendmachung des Anspruches ist das bundeseinheitliche Antragsformular zu verwenden. Personen, die über ein sicheres elektronisches Konto beim Arbeitsmarktservice (eAMS... mehr lesen...


Art. 2 § 19 AlVG Fortbezug

(1)Absatz einsArbeitslosen, die das zuerkannte Arbeitslosengeld nicht bis zur zulässigen Höchstdauer in Anspruch nehmen, ist der Fortbezug des Arbeitslosengeldes für die restliche zulässige Bezugsdauer zu gewähren,a)Litera awenn die Geltendmachung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, gerec... mehr lesen...


Art. 2 § 18 AlVG Dauer des Bezuges

(1)Absatz einsDas Arbeitslosengeld wird für 20 Wochen gewährt. Es wird für 30 Wochen gewährt, wenn vor Geltendmachung des Anspruches arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen in der Dauer von 156 Wochen nachgewiesen werden.(2)Absatz 2Die Bezugsdauer erhöht sicha)Litera aauf 39 Wochen, w... mehr lesen...


Art. 2 § 17 AlVG Beginn des Bezuges

(1) Sind sämtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt und ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht gemäß § 16, gebührt das Arbeitslosengeld ab dem Tag der Geltendmachung, frühestens ab dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Der Anspruch gilt rückwirkend ab dem Eintritt ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.07.24

3 Paragrafen zu Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) aktualisiert


§ 50 KBGG

(1)Absatz eins§§ 24a Abs. 1, 25 Abs. 2 und 3, 31 Abs. 4, 32 Abs. 1 und 3, 36 Abs. 2, 37 Abs. 1, 38 Abs. 2 und 3, 42 und 43 samt Überschriften sowie 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.Paragraphen 24 a, Absatz eins,, 25 Absatz 2 und 3, 31 Ab... mehr lesen...


§ 24a KBGG Höhe

(1)Absatz einsDas Kinderbetreuungsgeld beträgt täglich1.Ziffer einsfür eine Wochengeldbezieherin 80 % des auf den Kalendertag entfallenden Wochengeldes nach österreichischen Rechtsvorschriften, welches anlässlich der Geburt jenes Kindes, für welches Kinderbetreuungsgeld beantragt wird, gebührt,2.... mehr lesen...


§ 6 KBGG Ruhen

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht, sofern ein Anspruch auf Wochengeld gemäß § 162 ASVG oder Sonderwochengeld gemäß § 163 ASVG oder vergleichbare Leistungen nach anderen österreichischen oder ausländischen Rechtsvorschriften besteht, in der Höhe des Wochengeldes, des Sonderw... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.07.24

2 Paragrafen zu Väter-Karenzgesetz (VKG) aktualisiert


§ 14 VKG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 8 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 6 zweiter Satz, § 9 Abs. 1, §§ 12 und 13 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2 bis 5, Paragraph 8, Absatz 6, zweiter Satz, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraphen ... mehr lesen...


§ 7c VKG Anwendung sonstiger Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes

§ 7c.Paragraph 7 c, Für den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (§ 67 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) und für Rechtsansprüche des Arbeitnehmers, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, gilt § 15f Abs. 1 MSchG, für den Urlaubsanspruch § 15f Abs. 2 MSchG und für de... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.07.24
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