Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 05.07.2024

Gesetze 1-3 von 3

1 Paragraf zu Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) aktualisiert


Art. 2 § 12 AlVG Arbeitslosigkeit

(1)Absatz einsArbeitslos ist, wer1.Ziffer einseine (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) beendet hat,2.Ziffer 2nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt oder dieser ausschließlich auf Grund eines Einheitswertes, der kein Einkommen über... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.07.24

3 Paragrafen zu Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) aktualisiert


§ 289 B-KUVG

(1)Absatz eins§ 284 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 284, Absatz 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden... mehr lesen...


§ 288 B-KUVG

(1)Absatz einsDie §§ 1 Abs. 1 Z 39 und 40, 3 Z 1, 5 Abs. 1 Z 9 und 10, 6 Abs. 1 Z 8 und 9 sowie 84 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2024 treten rückwirkend mit 1. September 2022 in Kraft und sind anzuwenden, wenn der in § 120 Z 3 festgelegte Zeitpunkt nac... mehr lesen...


§ 263 B-KUVG Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich

(1)Absatz einsDie im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Versicher... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.07.24

2 Paragrafen zu Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) aktualisiert


§ 408 BSVG

(1)Absatz eins§ 403 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 403, Absatz 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2024, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden... mehr lesen...


§ 378 BSVG Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich

(1)Absatz einsDie im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Sozialver... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.07.24
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