Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 04.07.2024

Gesetze 1-2 von 2

11 Paragrafen zu Datenschutzgesetz (DSG) aktualisiert


Art. 2 § 70 DSG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten ebenfalls mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 26 Abs. 6 und 52 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraphen 26, Absatz 6 und 52 Absatz eins und 2 in der ... mehr lesen...


Art. 2 § 68 DSG Vollziehung

§ 68.Paragraph 68, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind, soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundeskanzler und die anderen Bundesminister im Rahmen ihres Wirkungsbereichs betraut. mehr lesen...


Art. 2 § 37 DSG Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität

(1)Absatz einsPersonenbezogene Daten1.Ziffer einsmüssen auf rechtmäßige Weise und nach Treu und Glauben verarbeitet werden,2.Ziffer 2müssen für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise verarbeitet werden,3.Zi... mehr lesen...


Art. 2 § 28 DSG Vertretung von betroffenen Personen

§ 28.Paragraph 28, Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ordnungsgemäß gegründet ist, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichem Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffe... mehr lesen...


Art. 2 § 23 DSG Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen

(1)Absatz einsDie Datenschutzbehörde hat bis zum 31. März eines jeden Jahres einen dem Art. 59 DSGVO entsprechenden Tätigkeitsbericht zu erstellen und der Bundesministerin für Justiz vorzulegen. Der Bericht ist von der Bundesministerin für Justiz der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bunde... mehr lesen...


Art. 2 § 19 DSG Unabhängigkeit

(1)Absatz einsDie Datenschutzbehörde ist eine Dienstbehörde und Personalstelle.(2)Absatz 2Der Leiter darf für die Dauer seines Amtes keine Tätigkeit ausüben, die1.Ziffer einsZweifel an der unabhängigen Ausübung seines Amtes oder seiner Unbefangenheit hervorrufen könnte,2.Ziffer 2ihn bei der Erfül... mehr lesen...


Art. 2 § 16 DSG Vorsitz und Geschäftsführung

(1)Absatz einsDer Datenschutzrat gibt sich mit Beschluss eine Geschäftsordnung.(2)Absatz 2Der Datenschutzrat hat in der konstituierenden Sitzung aus den vorliegenden Wahlvorschlägen mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen. Stichwa... mehr lesen...


Art. 2 § 15 DSG Zusammensetzung

(1)Absatz einsDem Datenschutzrat gehören an:1.Ziffer einsVertreter der politischen Parteien: Zwölf Mitglieder entsenden die politischen Parteien nach dem System von d’Hondt im Verhältnis ihrer Mandatsstärke im Hauptausschuss des Nationalrates. Jede im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene p... mehr lesen...


Art. 2 § 8 DSG Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen

(1)Absatz einsSoweit gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bedarf die Übermittlung von Adressdaten eines bestimmten Kreises von betroffenen Personen zum Zweck ihrer Benachrichtigung oder Befragung der Einwilligung der betroffenen Personen.(2)Absatz 2Wenn allerdings eine Beeinträchti... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.07.24

1 Paragraf zu Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aktualisiert


§ 32a ASVG Kontrolle im Vertragspartnerbereich

(1) Die in den §§ 23 bis 25 bezeichneten Versicherungsträger und die Träger der im § 2 Abs. 2 bezeichneten Sonderversicherungen sind verpflichtet, die rechtskonforme sowie die gesamt- und einzelvertragskonforme Vorgehensweise der Vertragspartner/innen zu überprüfen. Zu diesem Zweck sind die Versi... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.07.24
Gesetze 1-2 von 2