Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 19.06.2024

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1 Paragraf zu Schulorganisationsgesetz (SchOG) aktualisiert


§ 129 SchOG Kundmachung von Verordnungen

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, die sich nur auf einzelne Schulen beziehen, sind einen Monat lang durch Anschlag in der betreffenden Schule kund zu machen. Sie treten, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages des Anschlages in der Schule in Kraft. Nach Ablauf de... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.06.24
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