Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 10.11.2023

Gesetze 1-1 von 1

1 Paragraf zu Koalitionsgesetz (KoalG) aktualisiert


§ 3 KoalG

Paragraph 3, Wer, um das Zustandekommen, die Verbreitung oder die zwangsweise Durchführung einer der in dem §. 2 bezeichneten Verabredungen zu bewirken, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer an der Ausführung ihres freien Entschlusses, Arbeit zu geben oder zu nehmen, durch Mittel der Einschüchterung oder... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.11.23
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