Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 12.09.2023

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2 Paragrafen zu Wuchergesetz 1949 (WucherG) aktualisiert


§ 7 WucherG

(1) Ist ein Vertrag nach den vorstehenden Bestimmungen nichtig, so hat jeder der beiden Teile alles zurückzustellen, was er aus dem nichtigen Geschäfte zu seinem Vorteil erhalten hat. Insbesondere sind Geldzahlungen mit den gesetzlichen Zinsen vom Empfangstage zurückzuerstatten, die übergebenen S... mehr lesen...


§ 6 WucherG (weggefallen)

§ 6 WucherG (weggefallen) seit 02.01.1975 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 12.09.23
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