Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 22.12.2022

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2 Paragrafen zu Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) aktualisiert


§ 3 WKGVO Betreuungspersonen

(1)Absatz einsFür jede Gruppe ist folgende Mindestanzahl an Betreuungspersonen vorzusehen, wobei diese im Ausmaß einer Vollbeschäftigung zu verwenden sind, sofern nicht im Folgenden ausdrücklich anderes bestimmt wird:1.Ziffer einsKleinkindergruppe:–Strichaufzählungeine Elementarpädagogin oder ein... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.12.22
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