(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und die Änderung der §§ 2 Abs. 6 und 9, 3 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 103/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.(2) Die Einfügung des § 2 Abs. 7a durch die Novelle LGBl. Nr. 93/2008 tritt mit 1. September 2008 in Kraft.(3) Die Änderungen der ... mehr lesen...
(1) Das Schuljahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.(2) Das Schuljahr besteht aus dem Unterrichtsjahr und den Hauptferien. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit dem Beginn der Hauptferien. Es besteht aus zwei Semestern.... mehr lesen...