Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 15.04.2022

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955) aktualisiert


§ 86 BewG 1955

(1) Die §§ 1 bis 82 sind auf Bewertungszeitpunkte ab 1. Jänner 1956 anzuwenden; die §§ 83 und 84 treten rückwirkend mit 1. Jänner 1955 in Kraft.(2) Die Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934, Deutsches RGBl. I S. 1035, in der Fassung des 2. Steueränderungsgesetzes 1951 vom 17. D... mehr lesen...


§ 35 BewG 1955 Berücksichtigung von öffentlichen Geldern

Bei der Bewertung sind nur solche wiederkehrenden Direktzahlungen gesondert zu berücksichtigen, welche zur Einkommensunterstützung gewährt werden, soweit sie nicht für die Abgeltung ertragswirksamen Mehraufwandes oder Minderertrages auf Grund von Verpflichtungen, die über die allgemeinen Mindesta... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.04.22

1 Paragraf zu Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955) aktualisiert


§ 20 GrStG 1955

(1) Die Steuermeßbeträge sind im Anschluß an die Hauptfeststellung der Einheitswerte (§ 20 des Bewertungsgesetzes 1955) allgemein festzusetzen (Hauptveranlagung).(2) Der Hauptveranlagung ist der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 20 Abs. 2 des Bewertungsges... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.04.22
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