Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 04.03.2022

Gesetze 1-3 von 3

2 Paragrafen zu Berufsreifeprüfungsgesetz (BRPG) aktualisiert


§ 12 BRPG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(3) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 erster Satz und Abs. 5, § 6 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 und 2, § 9a samt Überschrift, ... mehr lesen...


§ 1 BRPG

(1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absol... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22

2 Paragrafen zu Berufsreifeprüfungsgesetz (BRPBG) aktualisiert


§ 12 BRPBG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(3) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 erster Satz und Abs. 5, § 6 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 und 2, § 9a samt Überschrift, ... mehr lesen...


§ 1 BRPBG

(1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absol... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22

2 Paragrafen zu Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) aktualisiert


§ 38 K-LTGO

(1) Den Vorsitz in den Sitzungen des Ausschusses führt der Obmann. Er hat die Sitzungen des Ausschusses zu eröffnen und zu schließen, die Verhandlungen des Ausschusses zu leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung während der Sitzung zu sorgen. Der Obmann hat anzustreben, dass die ... mehr lesen...


§ 18a K-LTGO

(1) Selbständige Anträge von Mitgliedern des Landtages oder seiner Ausschüsse, die sich auf Gesetzesvorschläge beziehen, oder Gesetzesvorschläge aufgrund von Volksbegehren können vom zuständigen Ausschuss einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. (2) Liegt ein Gesetzesvorschlag gemäß Abs. 1... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22
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