(1) Dieses Bundesgesetz tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Mai 2004 in Kraft.(2) Der II. Abschnitt tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3) Der VI. Abschnitt tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(4) Anträge nach § 11 können ab 1. März 2004 gestellt und ... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1977 in Kraft.(2) § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(3) § 8 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.(4) Dieses Bundesgesetz in ... mehr lesen...
(1) Für das Verfahren vor dem Kartellgericht und vor dem Kartellobergericht gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen einschließlich des Grundsatzes, daß kein Kostenersatz stattfindet, mit den in §§ 47 und 49 KartG... mehr lesen...
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich1.der §§ 5, 5a, 5b, 5c, 5g, 5h und 8 die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort,2.der § 5d Abs. 1, 2 und 4 bis 6, §§ 5e und 5f die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus,3.des § 5d Abs. 3 die Bun... mehr lesen...
(1) Zur Untersagung von Verhaltensweisen gemäß §§ 1 und 3, von ungerechtfertigten Bedingungen gemäß § 2 und unlautere Handelspraktiken gemäß § 5c sowie zur Anordnung, Beschränkung oder Aufhebung einer Lieferpflicht gemäß § 4 ist, sofern der Anspruch ausschließlich auf dieses Bundesgesetz gestützt... mehr lesen...
(1) Verhaltensweisen von Unternehmern im geschäftlichen Verkehr untereinander können untersagt werden, soweit sie geeignet sind, den leistungsgerechten Wettbewerb zu gefährden.(2) Solche Verhaltensweisen sind insbesondere das Anbieten oder Fordern, Gewähren oder Annehmen von Geld oder sonstiger L... mehr lesen...
BGBl. Nr. 121/1980 (NR: GP XV IA 38/A AB 262 S. 27. BR: AB 2126 S. 394.)BGBl. Nr. 424/1988 (NR: GP XVII IA 175/A AB 694 S. 69. BR: AB 3539 S. 505.)BGBl. Nr. 590a/1990 (VfGH)BGBl. Nr. 693/1993 (NR: GP XVIII RV 1096 AB 1202 S. 131. BR: 4635 AB 4626 S. 574.)BGBl. I Nr. 131/2001 (NR: GP XXI RV 759 AB... mehr lesen...