Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 15.12.2021

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Bausparkassengesetz (BSpG) aktualisiert


§ 2 BSpG Geschäftsgegenstand

(1) Bausparkassen dürfen keine anderen als die nachstehend angeführten Bankgeschäfte betreiben:1.das Bauspargeschäft gemäß § 1 Abs. 1,2.das Kreditgeschäft nach § 1 Abs. 1 Z 3 BWG, eingeschränkt auf die Gewährung vona)Gelddarlehen zur Vorfinanzierung bei der Bausparkasse abgeschlossener Bausparver... mehr lesen...


§ 4 BSpG

(1) Die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft sind jedem Bausparer bei Vertragsabschluß auszuhändigen und haben jedenfalls Bestimmungen zu enthalten über:1.die Höhe und Fälligkeit der Leistungen der Bausparer und der Bausparkasse sowie die Rechtsfolgen, die bei Leistungsverzug eintreten... mehr lesen...


§ 18 BSpG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1994 in Kraft.(1a) § 2 Abs. 1 Z 4 und 5, § 3 Abs. 2 Z 2 und 4, § 4 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 1, Abs. 3 Z 6 bis 9, Abs. 4 und 5, § 11 Abs. 2 Z 5 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/1997 treten mit dem Tag ... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.12.21
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