Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 27.11.2021

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4 Paragrafen zu Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005 (GeoLT 2005) aktualisiert


§ 82a GeoLT 2005

(1) Die Änderung des § 68 durch die Novelle LGBl. Nr. 42/2006 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2006, in Kraft.(2) Die Änderung der §§ 30 Abs. 1, 41, 45 und 51 Abs. 2 zweiter Satz sowie des § 61 Abs. 2 zweiter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 110/2006 tr... mehr lesen...


§ 57 GeoLT 2005

(1) Jeder Rednerin/Jedem Redner steht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Anwendung der Abs. 3 bis 5 nicht Einschränkungen ergeben, je Wortmeldung eine Redezeit von höchstens zehn Minuten zu.(2) Bei Beratung des Landesbudgets steht der Generalrednerin/dem Genera... mehr lesen...


§ 55 GeoLT 2005

(1) Diejenigen Abgeordneten, die zu einem auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand zu sprechen wünschen, haben sich, sobald die Präsidentin/der Präsident die Aufforderung hiezu erlässt, mit der Angabe zu melden, ob sie „für“ oder „gegen“ sprechen werden. Die Angabe „für“ oder „gegen“ erfolgt nic... mehr lesen...


Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005 (GeoLT 2005) Fundstelle

GZ S. 328/2005 (K über Inkrafttreten)LGBl. Nr. 42/2006 (XV. GPStLT IA EZ 229/1 AB EZ 229/3)LGBl. Nr. 110/2006 (XV. GPStLT IA EZ 595/1 AB EZ 595/3)LGBl. Nr. 42/2008 (XV. GPStLT IA EZ 1859/1 AB EZ 1859/2)LGBl. Nr. 91/2008 (XV. GPStLT IA EZ 1600/1 AB EZ 1600/5)LGBl. Nr. 63/2009 (XV. GPStLT IA EZ 27... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.11.21
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