(1) Die kundgemachten Rechtsvorschriften sind vom für den Betrieb des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zuständigen Mitglied der Bundesregierung auf Dauer unter der in § 4 Abs. 2 genannten Internetadresse zur Abfrage bereit zu halten. Die Verlautbarungen im Landesgesetzblatt haben jederz... mehr lesen...
(1) Die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften hat elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zu erfolgen.(2) Die im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sind dem für den Betrieb des Rechtsinformationssystems des Bu... mehr lesen...
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.entgegen § 6 Abs. 1 mit Verordnung der Landesregierung bestimmte Signale des Alarmsystems nachahmt oder unbefugt verwendet;2.entgegen § 6 Abs. 3 einer mit Bescheid auferlegten Duldungsverpflichtung nicht nachkommt;3.entgegen einem Auftrag der Behörde g... mehr lesen...