(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Landes-Grenzwerteverordnung, LGBl. Nr. 67/2007, außer Kraft.(2) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG), ABl. Nr. L 263 vom 24.09.1983 S. ... mehr lesen...
(1) Die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 bis 6, der Abschnitte 1 bis 5, des § 33 Abs. 1 bis 3, des § 34 Abs. 12 sowie der Anhänge I, III, V und VI der Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerte... mehr lesen...