(1) Die Berichtigung des § 11 Abs. 2 durch die Kundmachung LGBl. Nr. 187/1969 ist mit 1. November 1969 in Kraft getreten.(2) Die Neufassung des § 1 Abs. 3 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 42/1982 ist mit 27. Juli 1982 in Kraft getreten.(3) Die Neufassung des § 1 Abs. 5 und 6 durch die Nov... mehr lesen...
(1) Die Parteien haben für die Verleihung von Berechtigungen und sonstige auch in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen der Behörden des Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder der Landespolizeidirektiona)Landesverwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung (L... mehr lesen...