Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 12.07.2021

Gesetze 1-1 von 1

10 Paragrafen zu Passgesetz 1992 (PassG) aktualisiert


§ 25c PassG Sprachliche Gleichbehandlung

§ 25c.Paragraph 25 c, Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. mehr lesen...


§ 25 PassG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft. Die §§ 3, 4a, 5, 6, 9, 10a, 11a, 13, 14, 15, 15a, 16, 19, 20, 22, 22a, 22b, 22c, 24, 25, 25a und 25b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 507/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner... mehr lesen...


§ 24 PassG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsrechtswidrig ein- oder ausreist (§ 2),rechtswidrig ein- oder ausreist (Paragraph 2,),2.Ziffer 2sein als verloren oder entfremdet gemeldetes Reisedokument zum Grenzübertritt verwendet oder3.Ziffer 3trotz Aufforderung der Behörde der Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 3 oder... mehr lesen...


§ 22b PassG Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der zentralen Evidenz

(1)Absatz einsDie Passbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 DSGVO ermächtigt, die für die Wahrnehmung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 22a Abs. 1 mit Ausnahme der lit. k s... mehr lesen...


§ 22a PassG Verarbeitung personenbezogener Daten anlässlich der Antragstellung und in lokalen Anwendungen

(1)Absatz einsDie Passbehörden sind ermächtigt, bei Antragstellung auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweisesa)Litera aNamen,b)Litera bGeschlecht,c)Litera cakademische Grade und Qualifikationsbezeichnungen, die auf Grund des Gesetzes in amtlichen Urkunden eingetragen werden können,d... mehr lesen...


§ 19 PassG Personalausweise

(1)Absatz einsDer Besitz eines Reisepasses schließt die Ausstellung eines Personalausweises, der Besitz eines Personalausweises die Ausstellung eines Reisepasses nicht aus.(2)Absatz 2Auf die Ausstellung, die Gültigkeitsdauer und ihre Einschränkung, die Vorlagepflicht, die Versagung und die Entzie... mehr lesen...


§ 14 PassG Paßversagung

(1)Absatz einsDie Ausstellung, die Erweiterung des Geltungsbereiches und die Änderung eines Reisepasses sind zu versagen, wenn1.Ziffer einsder Passwerber seine Identität nicht zweifelsfrei nachzuweisen vermag oder die erforderliche Mitwirkung verweigert,2.Ziffer 2die Freizügigkeit des Paßwerbers ... mehr lesen...


§ 13 PassG Geltungsbereich

§ 13.Paragraph 13, Gewöhnliche Reisepässe, Dienstpässe und Diplomatenpässe sind mit einem Geltungsbereich für alle Staaten der Welt auszustellen, es sei denn, daß1.Ziffer einsder Paßwerber die Ausstellung eines Reisepasses mit eingeschränktem Geltungsbereich beantragt oder2.Ziffer 2die Zustimmung... mehr lesen...


§ 3 PassG Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen

(1)Absatz einsReisepässe werden ausgestellt als1.Ziffer einsgewöhnliche Reisepässe,2.Ziffer 2Dienstpässe,3.Ziffer 3Diplomatenpässe.(2)Absatz 2Die Gestaltung der Reisepässe und Personalausweise wird entsprechend den international üblichen Anforderungen an Reisedokumente durch Verordnung des Bundes... mehr lesen...


Passgesetz 1992 (PassG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 02.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2021 § 0 gültig von 25.05.2018 bis 01.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.07.21
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