Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 02.07.2021

Gesetze 1-1 von 1

1 Paragraf zu Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz (Oö. VSG) aktualisiert


§ 1 Oö. VSG

(1) Dieses Landesgesetz gilt für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt. Öffentlich sind alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind oder allgemein beworben werden.(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:1.Veranstaltungen zur Religionsausübung,... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.07.21
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