Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 21.05.2021

Gesetze 1-1 von 1

9 Paragrafen zu Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 (StGSG) aktualisiert


§ 38 StGSG

(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2017 tritt § 29 Abs. 2 Z 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2017, in Kraft.(2) In der Fassung der 2. StGSG-Novelle, LGBl. Nr. 41/2018, treten das Inhaltsverzeichnis, § 10 Abs. 2 Z 3, § 15 Abs. 2 1. Satz, § 15 Abs. 3 und 5... mehr lesen...


§ 29 StGSG

(1) Das Aufstellen, der Betrieb, der Austausch und die Entfernung von Unterhaltungsspielapparaten ist vom Betreiber/von der Betreiberin der Behörde zu melden.(2) Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten:1.den Vor- und Familiennamen, die Adresse und das Geburtsdatum des Betreibers/der Betreib... mehr lesen...


§ 28 StGSG

(1) Zum Betrieb einer Spielstube ist eine Bewilligung erforderlich.(2) Der Antrag auf Bewilligung hat folgende Angaben zu enthalten:1.Name und Anschrift des Inhabers des Standorts;2.Anschrift des Standorts;3.die Betriebszeiten;4.die Anzahl der aufzustellenden Unterhaltungsspielapparate.(3) Spiels... mehr lesen...


§ 27 StGSG

(1) Unterhaltungsspielapparate dürfen nur aufgestellt und betrieben werden1.in gewerberechtlich genehmigten Betriebsräumen von Gastgewerbebetrieben, ausgenommen Automatensalons;2.in Spielstuben;3.auf Jahrmärkten, Volksfesten und dergleichen.(2) In gewerberechtlich genehmigten Betriebsräumen von G... mehr lesen...


§ 26 StGSG

Verboten sind1.Geldspielapparate;2.Unterhaltungsspielapparate, die Spielprogramme verwenden,a)in deren Spielverlauf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren realitätsnah dargestellt wird oderb)deren Spielinhalt oder Spielweise nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde ode... mehr lesen...


§ 25 StGSG

(1) Unterhaltungsspielapparate dürfen nur aufgestellt und betrieben werden, wenn an ihnen an einer gut sichtbaren Stelle zumindest folgende Informationen angebracht sind:1.der Name des Herstellers/der Herstellerin,2.die Modellbezeichnung,3.die Geräte-, Erzeuger- oder Seriennummer,4.Name und Ansch... mehr lesen...


§ 2 StGSG

Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:1.Glücksspiel: Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt; es ist ein Glücksspieldienst im Sinne des Art. 3 Z 14 der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 (§ 33 Abs. 3); ... mehr lesen...


§ 1 StGSG

(1) Dieses Gesetz regelt:1.Ausspielungen mit Glücksspielautomaten, die nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen, nach Maßgabe des § 5 Glücksspielgesetz (GSpG);2.die Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten;3.das Verbot von Geldspielapparaten u... mehr lesen...


Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 (StGSG) Fundstelle

LGBl. Nr. 79/2017 (XVII. GPStLT RV EZ 1755/1 AB EZ 1755/2)LGBl. Nr. 41/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2147/1 AB EZ 2147/4) [CELEX-Nr.: 32015L0849]LGBl. Nr. 63/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) [CELEX-Nr.: 32016R0679]LGBl. Nr. 62/2019 (XVII. GPStLT RV EZ 3397/1 AB EZ 3397/3) [CELEX-Nr.: 3201... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.05.21
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