(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2017 tritt § 29 Abs. 2 Z 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2017, in Kraft.(2) In der Fassung der 2. StGSG-Novelle, LGBl. Nr. 41/2018, treten das Inhaltsverzeichnis, § 10 Abs. 2 Z 3, § 15 Abs. 2 1. Satz, § 15 Abs. 3 und 5... mehr lesen...
(1) Das Aufstellen, der Betrieb, der Austausch und die Entfernung von Unterhaltungsspielapparaten ist vom Betreiber/von der Betreiberin der Behörde zu melden.(2) Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten:1.den Vor- und Familiennamen, die Adresse und das Geburtsdatum des Betreibers/der Betreib... mehr lesen...
(1) Zum Betrieb einer Spielstube ist eine Bewilligung erforderlich.(2) Der Antrag auf Bewilligung hat folgende Angaben zu enthalten:1.Name und Anschrift des Inhabers des Standorts;2.Anschrift des Standorts;3.die Betriebszeiten;4.die Anzahl der aufzustellenden Unterhaltungsspielapparate.(3) Spiels... mehr lesen...
(1) Unterhaltungsspielapparate dürfen nur aufgestellt und betrieben werden1.in gewerberechtlich genehmigten Betriebsräumen von Gastgewerbebetrieben, ausgenommen Automatensalons;2.in Spielstuben;3.auf Jahrmärkten, Volksfesten und dergleichen.(2) In gewerberechtlich genehmigten Betriebsräumen von G... mehr lesen...
Verboten sind1.Geldspielapparate;2.Unterhaltungsspielapparate, die Spielprogramme verwenden,a)in deren Spielverlauf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren realitätsnah dargestellt wird oderb)deren Spielinhalt oder Spielweise nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde ode... mehr lesen...
(1) Unterhaltungsspielapparate dürfen nur aufgestellt und betrieben werden, wenn an ihnen an einer gut sichtbaren Stelle zumindest folgende Informationen angebracht sind:1.der Name des Herstellers/der Herstellerin,2.die Modellbezeichnung,3.die Geräte-, Erzeuger- oder Seriennummer,4.Name und Ansch... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:1.Glücksspiel: Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt; es ist ein Glücksspieldienst im Sinne des Art. 3 Z 14 der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843 (§ 33 Abs. 3); ... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz regelt:1.Ausspielungen mit Glücksspielautomaten, die nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen, nach Maßgabe des § 5 Glücksspielgesetz (GSpG);2.die Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten;3.das Verbot von Geldspielapparaten u... mehr lesen...
LGBl. Nr. 79/2017 (XVII. GPStLT RV EZ 1755/1 AB EZ 1755/2)LGBl. Nr. 41/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2147/1 AB EZ 2147/4) [CELEX-Nr.: 32015L0849]LGBl. Nr. 63/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) [CELEX-Nr.: 32016R0679]LGBl. Nr. 62/2019 (XVII. GPStLT RV EZ 3397/1 AB EZ 3397/3) [CELEX-Nr.: 3201... mehr lesen...