(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, zur Wahrnehmung der nach diesem Landesgesetz übertragenen Aufgaben die angeführten personenbezogenen Daten im Rahmen des aufgrund des Art. 1 Abs. 3 der Grundversorgungsvereinbarung errichteten Betreuungsinformationssystems gemeinsam mit den jeweils... mehr lesen...
(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 2 Z 2, § 7 Abs. 4, § 17 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie § 19 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft; gleichzeitig tritt § 22 außer Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr.... mehr lesen...
(1) Auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden, der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichtes sind – soweit dies zur Erfüllung ihres jeweiligen Wirkungsbereiches notwendig ist – die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, von:1.Bundes- und Landesorganen über relevante personenbezogene Dat... mehr lesen...
(1) Die Gewährung, Verweigerung, Einstellung oder Einschränkung von Leistungen erfolgen – vorbehaltlich des Abs. 3 – durch die Landesregierung im Weg der Privatwirtschaftsverwaltung.(2) Fremde sind innerhalb von 15 Tagen ab Leistungsgewährung über die gewährten Leistungen und über die Verpflichtu... mehr lesen...
(1) Leistungen sind zu verweigern, einzustellen oder einzuschränken, wenn Fremde1.eine angebotene Leistung ablehnen, eine zugewiesene Unterkunft nicht in Anspruch nehmen oder ohne begründete Abmeldung mehr als drei Tage verlassen;2.keinen Nachweis darüber erbracht haben, dass der Antrag auf inter... mehr lesen...
(1) Leistungen können in Form von Geld- und/oder Sachleistungen, wie Unterbringung in einer organisierten Unterkunft, gewährt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsform.(2) Die Gewährung von Leistungen kann unter Auflagen, Bedingungen oder Anordnungen erteilt werden, insbes... mehr lesen...