(1)Absatz einsFür in einem Steuerlager gemäß § 25 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes 1995 hergestellte Gemische, die einen Gehalt an Bioethanol von mindestens 70% und höchstens 85% vol aufweisen, ist auf Antrag des Steuerlagerinhabers gemäß Abs. 3 von der Mineralölsteuer, die auf die beigemischte... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.(2)Absatz 2Die Verordnung in der Fassung des BGBl. II Nr. 63/2016 tritt mit 1. März 2016 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2016, tritt mit 1. März 2016 in Kraft.(3)Absatz 3§ 1 Abs. 3 er... mehr lesen...