Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 19.12.2020

Gesetze 1-1 von 1

14 Paragrafen zu Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G) aktualisiert


§ 31 BHAG-G In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 9 Abs. 1 sowie 17 Abs. 5 Z 5, Z 6 und Z 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 9, Absatz eins, sowie 17 Absatz 5, Ziffer 5,, Zi... mehr lesen...


§ 32 BHAG-G Vollziehung

§ 32.Paragraph 32, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einsHinsichtlich des § 3 Abs. 3 erster Satz der Bundesminister für Landesverteidigung; hinsichtlich des Abs. 3 zweiter Satz der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidig... mehr lesen...


§ 18 BHAG-G Beirat

(1)Absatz einsDer Beirat besteht aus Vertretern aller haushaltsleitenden Organe (§ 6 Abs. 1 BHG 2013). Jedes haushaltsleitende Organ hat einen fachkundigen Vertreter (für den ein Stellvertreter zu bestimmen ist) in den Beirat zu entsenden. Die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes kann einen nom... mehr lesen...


§ 19 BHAG-G Aufsichtsrecht des Bundes

(1)Absatz einsDie Buchhaltungsagentur unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für Finanzen. Der Bundesminister für Finanzen kann der Geschäftsführung Weisungen erteilen. Hinsichtlich der Durchführung von Anweisungen nach dem Bundeshaushaltsgesetz unterliegt die Buchhaltungsagentur der Aufsich... mehr lesen...


§ 21 BHAG-G Vertragsbedienstete

(1)Absatz einsVertragsbedienstete, die am Tag vor den Zeitpunkten, die § 101 Abs. 10 BHG, BGBl. I Nr. 37/2004 festlegt, einer Buchhaltung des Bundes im Sinne des § 6 Abs. 1 BHG, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003, mit Ausnahme der gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 5 Ab... mehr lesen...


§ 14 BHAG-G Aufsichtsrat

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:1.Ziffer einsSechs Mitglieder werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt, wobei der Bundesministerin für Justiz und dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport jeweils ein Nominierungsrecht für ein Mitglied ... mehr lesen...


§ 16 BHAG-G Beschlüsse des Aufsichtsrates

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1, unter ihnen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend... mehr lesen...


§ 17 BHAG-G Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Buchhaltungsagentur gegenüber verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Die Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers f... mehr lesen...


§ 7 BHAG-G Bestellung, Abberufung und Rücktritt der Geschäftsführung

(1)Absatz einsDie Buchhaltungsagentur hat einen oder zwei Geschäftsführer Die Bestellung von Prokuristen durch die Geschäftsführung ist zulässig und bedarf der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.(2)Absatz 2Auf die Besetzung von Geschäftsführungspositionen findet das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. ... mehr lesen...


§ 9 BHAG-G Budget

(1)Absatz einsDie Geschäftsführung hat jährlich bis Ende Oktober für das nächste Kalenderjahr das Jahresbudget nach Prüfung durch den Aufsichtsrat dem Bundesminister für Finanzen zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist das Jahresbudget in getrennten Rechnungskreisen zu erstellen:1.Ziffer einsin das... mehr lesen...


§ 11 BHAG-G Planungs- und Berichtssystem

(1)Absatz einsDie Geschäftsführung hat für die Einrichtung eines Planungs- und Berichtssystems zu sorgen, das die Erfüllung ihrer Berichterstattungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Durchführung eines Beteiligungs- und ... mehr lesen...


§ 2 BHAG-G Aufgaben

(1)Absatz einsDer Buchhaltungsagentur obliegt die Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des Bundes für haushaltsführende Stellen nach § 7 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 BHG 2013, in der Folge Organe des Bundes genannt, und für die vom Bund verwalteten Rechtsträger (§ 9 Abs. 5 BHG 2013) unter Anwendung der H... mehr lesen...


§ 3 BHAG-G Grundsätze bei der Aufgabenerfüllung

(1)Absatz einsDie Buchhaltungsagentur hat alle Organe des Bundes und die vom Bund verwalteten Rechtsträger (§ 9 Abs. 5 BHG 2013) gleich zu behandeln.Die Buchhaltungsagentur hat alle Organe des Bundes und die vom Bund verwalteten Rechtsträger (Paragraph 9, Absatz 5, BHG 2013) gleich zu behandeln.(... mehr lesen...


§ 4 BHAG-G Entgeltlichkeit der Leistungen

(1)Absatz einsDie Buchhaltungsagentur erbringt ihre Leistungen gegen Entgelt.(2)Absatz 2Für die Erbringung von Leistungen gemäß § 2 Abs. 3 (vertragliche Leistungen) ist vom bestellenden Organ ein angemessenes Entgelt zu entrichten, das ausgehend von einer transparenten internen Kostenrechnung unt... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.12.20
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