(1) Der Betrieb einer Schischule bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.(2) Die Bewilligung ist für ein beantragtes Gebiet zu erteilen, wenn der Bewerber im angestrebten Standort über einen geeigneten Sammelplatz und ein eigenes Schischulbüro verfügt und folgende Voraussetzungen erf... mehr lesen...
LGBl. 5710-1LGBl. 5710-2[Celex-Nr.: 31989L0048, 31992L0051, 32001L0019]LGBl. 5710-3[Celex: 32005L0036, 32003L0109, 32004L0038]LGBl. 5710-4LGBl. 5710-5LGBl. 5710-6[Celex-Nr.: 32006L0123]LGBl. 5710-7LGBl. 5710-8[CELEX-Nr.: 32009L0050, 32011L0098]LGBl. 5710-9LGBl. Nr. 38/2016[CELEX-Nr.: 32013L0055, ... mehr lesen...
(1) Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören die Kurie des Landes mit fünf Vertreterinnen oder Vertretern, die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit fünf Vertreterinnen oder Vertretern sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundes an.(2) Der Kurie des Landes gehören die Vertreteri... mehr lesen...
(1) Der Fonds ist berechtigt, von den diesem Gesetz unterliegenden Einrichtungen pseudonymisierte Diagnose- und Leistungsdaten zu verarbeiten. Darüber hinaus ist er berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen personenbezogenen Daten in pseudonymisierter Form zu verarbeiten. Zur Sich... mehr lesen...
(1) Die Gesundheitsplattform setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:1.5 Mitglieder als Vertretung des Landes, darunter das für Genehmigung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses des NÖGUS, das für Finanzangelegenheiten, das für Angelegenheiten der Krankenanstalten und das für Angelegen... mehr lesen...
(1) Die Aufgaben des Fonds werden von folgenden Organen besorgt:1.Gesundheitsplattform2.Landes-Zielsteuerungskommission3.Ständiger Ausschuss4. Geschäftsführung(2) Die Vertretung des Fonds obliegt der oder dem von der Landesregierung bestellten Vorsitzenden der Gesundheitsplattform sowie der... mehr lesen...
LGBl. 9450-1LGBl. 9450-2LGBl. 9450-3LGBl. 9450-4LGBl. 9450-5LGBl. 9450-6LGBl. Nr. 92/2017LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 28/2018LGBl. Nr. 1/2020LGBl. Nr. 90/2020 mehr lesen...
(1) Die Kurkommission setzt sich zusammen ausa)Vertretern der dem Kurort angehörenden Gemeinden;b)bis zu drei Vertretern der Inhaber der Nutzungsbewilligungen von Heilvorkommen;c)vier Vertretern der örtlichen Fremdenverkehrsinteressenten, worunter sich jedenfalls ein Vertreter der Gast- und Schan... mehr lesen...
(1) Die Verpachtung oder der Übergang einer Kuranstalt oder Kureinrichtung auf einen anderen Rechtsträger ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2 lit.f gegeben sind.(2) Falls die Kuranstalt oder Kureinricht... mehr lesen...
(1) Kuranstalten und -einrichtungen, die der Nutzung eines Heilvorkommens dienen, bedürfen für ihre Inbetriebnahme, abgesehen von einer nach anderen Vorschriften erforderlichen behördlichen Genehmigung, der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durch einen Bescheid.(2) Eine Bewilligung zum Be... mehr lesen...
LGBl. 7600-1LGBl. 7600-2LGBl. 7600-3LGBl. 7600-4LGBl. 7600-5LGBl. 7600-6LGBl. 7600-7LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 1/2020LGBl. Nr. 90/2020 mehr lesen...