(1) Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die1.zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes durch Untersuchung,2.zur Vornahme operativer Eingriffe,3.zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,4.zur Entbindung,5... mehr lesen...