(1) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 112/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft:1.die Änderung der Überschrift zu § 31 sowie die Änderung in den §§ 22 Abs. 5, 28 Abs. 1, 29 Abs. 2, 29 Abs. 6, 30 Abs. 1 bis 3,2.die Einfügung der §§ 25a, 25b, 25c, 25d, 26a und 31 Abs. 3, 34a sowie3.die Neufassun... mehr lesen...
(1) Dem Dienstnehmer ist auf sein Verlangen Karenz gegen Entfall der Bezüge bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres seines Kindes, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt; eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenz durch be... mehr lesen...
(1) Werdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Achtwochenfrist) nicht beschäftigt werden.(2) Die Achtwochenfrist (Abs. 1) ist auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses zu berechnen. Erfolgt die Entbindung früher oder später als im Zeugnis angegeben, so ver... mehr lesen...