(1)Absatz einsErgibt die Prüfung durch die FMA, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist, so hat die FMA den Fehler mit Bescheid festzustellen.(2)Absatz 2Die FMA kann nach Maßgabe des öffentlichen Interesses an der Richtigkeit der Finanzberichterstattung bescheidmäßig anordnen, dass das Unternehme... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2015 tritt mit 26. November 2015 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr... mehr lesen...