Euro1.Bescheide, durch die auf ein Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt wird8,902.Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen8,903.Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht einfache, kanzleimäßige Übernah... mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. Nr. 1, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2011, außer Kraft.(3) Die Novelle LGBl. Nr. 32/2016 tritt mit dem der K... mehr lesen...