Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 26.08.2018

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3 Paragrafen zu Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2011 (StGeodIG) aktualisiert


§ 23 StGeodIG Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der Entfall des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 8 Abs. 2 Z 6 und § 10 Abs. 2 Z 5 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, ... mehr lesen...


§ 10 StGeodIG Gemeinsame Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten

(1) Jede öffentliche Geodatenstelle hat durch entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen, dass ihre Geodatensätze und -dienste für die anderen öffentlichen Geodatenstellen sowie entsprechenden Stellen anderer Länder und des Bundes zugänglich und nutzbar sind, soweit dies für die Wahrnehmung öffentlic... mehr lesen...


§ 8 StGeodIG Zugangsbeschränkungen

(1) Der Zugang der Öffentlichkeit zu Geodatensätzen und -diensten über den in § 6 Abs. 1 Z 1 genannten Dienst ist beschränkt, wenn dieser Zugang nachteilige Auswirkungen hätte auf:1.die öffentliche Sicherheit;2.die umfassende Landesverteidigung; oder3.die internationalen Beziehungen.(2) Der Zugan... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.08.18
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