(1) Die Mitteilung von Umweltinformationen darf unterbleiben, wenn das Informationsbegehrena)sich auf die Übermittlung interner Mitteilungen bezieht;b)offenbar missbräuchlich gestellt wurde;c)zu allgemein geblieben ist;d)Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossene Schrift... mehr lesen...