Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 19.07.2018

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1 Paragraf zu Landes-Umweltinformationsgesetz (L-UIG) aktualisiert


§ 6 L-UIG

(1) Die Mitteilung von Umweltinformationen darf unterbleiben, wenn das Informationsbegehrena)sich auf die Übermittlung interner Mitteilungen bezieht;b)offenbar missbräuchlich gestellt wurde;c)zu allgemein geblieben ist;d)Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossene Schrift... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.18
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