Durch dieses Gesetz werden Bestimmungen folgender Richtlinien umgesetzt:1.Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft, ABl. Nr. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22,2.Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes d... mehr lesen...
(1) In Wahrnehmung der Aufgabe des § 7 Abs. 2, des § 7b und des § 10a ist die Leiterin oder der Leiter der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen berechtigt, Auskünfte einzuholen, schriftliche Berichte zu verlangen, Einsicht in alle die Einhaltung des Verbotes der Diskriminierung (§ 2) und v... mehr lesen...