(1) Die Tätigkeit der Organe des Landesfeuerwehrverbandes und der Bereichsfeuerwehrverbände ist ehrenamtlich. Jedoch haben die/der LFwKdt, die/der LFwKdtStv, die/der BFwKdt sowie die/der BFwKdtStv gegenüber dem Landesfeuerwehrverband Anspruch auf angemessene Entschädigung für den aus ihrer Tätigk... mehr lesen...
(1) Organe des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark sind:1.die/der LFwKdt,2.die Landesfeuerwehrkommandantstellvertreterin/der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter (im Folgenden LFwKdtStv genannt),3.der Landesfeuerwehrausschuss,4.der Landesfeuerwehrtag,5.die Wahlversammlung.(2) Dem Landesfeuerwe... mehr lesen...
(1) Unbeschadet einer allfälligen Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften und sofern nicht Abs. 2 zur Anwendung kommt, können Betriebe zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1, insbesondere des Brandschutzes im eigenen Betrieb, nach Anhörung der/des BFwKdt und der/des LFwKdt freiwillig ei... mehr lesen...
(1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind Freiwillige Feuerwehren der Gemeinden oder an Universitäten und Fachhochschulen, Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren.(2) Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Berufsfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden und Betr... mehr lesen...
Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) Fundstelle seit 06.07.2023 weggefallen. mehr lesen...