Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 13. April 2002 in Kraft getreten. mehr lesen...
(1) Dienstgeber und Dienstgeberinnen müssen dafür sorgen, dass Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die eine Tätigkeit ausüben, bei der sie einer der nachstehenden Einwirkungen ausgesetzt sind, sich auf eigenen Wunsch vor Aufnahme dieser Tätigkeit sowie bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen ... mehr lesen...