Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Landesregierung vom 5. September 2012 über die Erteilung des Unterrichtes in Gruppen sowie die Führung von Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterricht für Berufsschulen (Tiroler Teilungs- und Eröffnungszahlenverordnung für Berufsschulen)
StF: LGBl. Nr. 106/2012