Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 2002 über das Aussetzen von Wassertieren, die Schonzeiten und Brittelmaße, den Schutz der Wassertiere vor frei lebenden Vögeln sowie über das Verbot weiterer Fanggeräte, Fangvorrichtungen, Fangmittel und Fangmethoden (Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz 2002)
LGBl. Nr. 70/2002