Soweit der Zinsfuß für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank (im folgenden Diskontsatz) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Landesgesetzen verwendet wird, tritt mit 1. Jänner 1999 an seine Stelle der durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, festgelegte und in weiterer Folge der durch die Oesterreichische Nationalbank verlautbarte Basiszinssatz.
Gesetz vom 22. September 1998 über begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro (Steiermärkisches Euro-Begleitgesetz)
Stammfassung: LGBl. Nr. 96/1998 (XIII. GPStLT EZ 886)