Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängender Untersuchungen (Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2010 – StFlUGV 2010)