Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde des Freistaates Irlands zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 158 aus 1925 kundgemachten Internationalen Übereinkommen vom 12. September 1923 zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen am 15. September 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. November 1930 über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Irlands zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
StF: BGBl. Nr. 324/1930