Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt:
1. | Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken. | |||||||||
2. | Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. |
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der weitere Funktionen als leitende Funktionen im Bereich der Oö. Kepler Universitätsklinikum GmbH bestimmt werden (Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK - Oö. LFV-KUK)
StF: LGBl. Nr. 40/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 3 Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 54/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 97/2015, wird verordnet: